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Betriebswirtschaftliche Grenzen

Im Interesse der am Sozialplan Beteiligten und der Gläubiger des Unternehmens ist die Beachtung gewisser Rahmenbedingungen abdingbar:

  • Sanierungsfähigkeit der Arbeitgeberin
  • Keine Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze
  • Finanzierbarkeit (Vorhandensein der finanziellen Mittel).


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